Allgemeine Geschaftsbedingungen
Fa. KAMM (KAMM Services)
Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Reinigungsfirma Fa. KAMM (nachstehend auch Reinigungsfirma oder Dienstleister genannt) mit seinem Vertragspartner (nachstehend Auftraggeber genannt).
Vertrag
Ein Vertrag kommt zustande, falls ein schriftliches Vertragsverhältnis oder eine Angebotsbestätigung vorliegt und beide Parteien sich über die Modalitäten geeinigt haben. Der Auftraggeber anerkennt die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Änderungen benötigen eine schriftliche Anerkennung seitens Fa. KAMM. Unsere Reinigungsfirma behält sich vor, die allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, ohne dass die bestehenden Vertragspartner besonders informiert werden müssen. Falls die Änderung jedoch einen Vertragspartner betrifft, wird dies schriftlich mittgeteilt.
Die Fa. KAMM verpflichtet sich, die mit dem Kunden vereinbarten Leistungen sorgfältig und fachgerecht zu erbringen. Für Schäden, Störungen oder Unterbrechung oder Abbruch der Arbeiten, die von Dritten oder durch höhere Gewalt verursacht werden, werden von der Fa. KAMM nicht gehaftet. Der Dienstleister kann jederzeit von einem Vertrag zurücktreten, wenn aufgrund von störenden Ereignissen durch Dritte oder im Falle von höherer Gewalt, die Arbeit nicht zufriedenstellend erledigt werden kann.
Verschwiegenheitspflicht
Der Dienstleister verpflichtet sich, während der Dauer des Dienstverhältnisses und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.
Pflichten Vertragspartner
Der Vertragspartner verpflichtet sich, sämtliche zur Erbringung der vereinbarten Leistung erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Kommt der Vertragspartner dieser Aufforderung nicht nach und entstehen dadurch Verzögerungen, Nachteile oder gar Nichterfüllung der zu erbringenden Leistung durch unsere Reinigungsfirma, haftet die Fa. KAMM in keiner Art und Weise. Der Vertragspartner ist in diesem Fall nicht in der Lage eine entsprechende Aufwandsentschädigung zu verrechnen. Sollte durch die Leistungserbringung der Fa. KAMM in irgendeiner Weise geltendes Recht verletzt werden, oder sich für den Vertragspartner Nachteile durch die Leistung ergeben, haftet allein der Vertragspartner.
Gewährleistung
Die durch die Fa. KAMM erbrachten Leistungen sind vom Vertragspartner unmittelbar nach erbrachter Leistung, spätestens jedoch nach 5 Stunden sorgfältig zu prüfen. Etwaige Mängel sind sofort innerhalb dieser Frist schriftlich zu melden. Mögliche Mängel oder Fehler der Leistungserbringung werden von der Fa. KAMM entweder durch eine gemeinsam vereinbarte Nachbesserung innerhalb einer vereinbarten Zeit erledigt oder aufgrund der Leistungsminderung entsprechend kostenmässig berücksichtigt. Die Gewährleistungspflicht der Fa. KAMM entfällt, wenn der Vertragspartner die von der Fa. KAMM erbrachte Leistung inkl. möglicher gelieferter Ware, verändert, umgestaltet oder kaputt macht.
Verrechnung der Leistung
Die von der Fa. KAMM erbrachten Leistungen sind entsprechend der im Vertrag vereinbarten Zahlungsbedingungen und -modalitäten zu bezahlen. Mögliche Mehraufwendungen, die während der Leistungserbringung notwendig werden und die dem Vertragspartner mitgeteilt und von ihm genehmigt wurden, sind entsprechend der Vertragsbedingungen möglich.
Kündigung
Ein langfristiger Vertrag für regelmässig zu erbringende Leistungen, kann von beiden Parteien, wenn nichts anderes schriftlich im Vertrag vereinbart wurde, auf das Ende eines Monates mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden. Eine solche Kündigung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen. Die Kündigung befreit den Vertragspartner oder unserer Reinigungsfirma nicht von den zu erbringenden Leistungen oder Zahlungen innerhalb der vereinbarten Vertragszeit.
Ein einmaliger Auftrag kann schriftlich mit Brief oder per E-Mail bis 2 Monat vor Auftragsausführung ohne Aufwandsentschädigung gekündigt werden (Poststempel relevant). Wird der Auftrag nach dieser Frist gekündigt, bezahlt der Vertragspartner der Fa. KAMM bis ein Monat vor Ausführung 20% des Auftragsvolumens, bis 8 Tage vor Ausführung 30% und danach 50% des Auftragsvolumens. Einmalige Aufträge, die innerhalb von 8 Tagen vor Auftragsbeginn vereinbart wurden, werden bei einer Kündigung zu 100% verrechnet. Bei Terminverschiebung einmaliger Aufträge innerhalb 48h vor Auftragsbeginn wird eine Pauschalentschädigung für Koordinationsaufwendungen von CHF 100.00 geltend gemacht. Im gegenseitigen Einverständnis, können Kündigungen und Terminverschiebungen zu jeder Zeit auch ohne Entschädigung erfolgen.
Personalabwerbung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, mit den Mitarbeiter, -innen der Fa. KAMM kein direktes Arbeitsverhältnis einzugehen. Im widrigen Fall schuldet der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Konventionalstrafe in der Höhe von mindestens einem Drittel der jährlichen Pauschalsumme des Auftrages. Weitere Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten. Im gegenseitigen schriftlichen Einverständnis ist jedoch eine Personalbeschäftigung der Mitarbeiter, -innen der Fa. KAMM durch den Auftraggeber ohne Geltendmachung eines allfälligen Schadenersatzes möglich.
Gerichtsstand
Gerichtsstand der Fa. KAMM ist Zürich. Unsere Reinigungsfirma kann jedoch ihre Ansprüche auch bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Vertragspartners geltend machen. Es gilt das Schweizerische Recht.